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Auf diesen Seiten finden Sie eine Übersicht über die bewilligten Zuschüsse des Schulvereins für Ausstattung und Unternehmungen.

Zumeist stellen die Lehrerinnen und Lehrer einen Antrag auf Finanzierung oder Bezuschussung. Über den Antrag wird auf einer Vorstandssitzung entschieden. Die Verwendung der Mittel unterliegt § 2 der Satzung des Schulvereins.

Über Zuschüsse bis € 250 können der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende gemeinsam entscheiden.

Dank GTS Kopie